Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung Bündnis 90/Die Grünen SL-FL - 19.11.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.11.2020, 11:34 |
Antragshistorie: | Version 1 |
D-01NEU: Dringlichkeitsantrag zur Kreismitgliederversammlung am 11.9.2020
Antragstext
Der Kreisverband Schleswig-Flensburg appelliert an die Bundesdelegierten-
versammlung und an den Bundesvorstand, hinsichtlich der „Grünen Gentechnik“ in
der Landwirtschaft zumindest die nachfolgende von der BAG Landwirtschaft
eingebrachte Textpassage in das Grundsatzprogramm zu übernehmen. Hierüber hinaus
gehende, noch deutlicher gentechnikkritische Formulierungen würden wir begrüßen.
Bioethik , Vorschlag der BAG Landwirtschaft
„Die Versprechen der alten und neuen Agrogentechnik haben sich bisher nicht
erfüllt. Unser Kompass zum Umgang mit ihnen ist wie bei jeder Technologie, die
Folgen der jeweiligen Anwendung für Mensch und Umwelt zu beurteilen. Alle
Technologien müssen im Zusammenhang mit ihren Chancen, Risiken und ökologi-
schen sowie sozioökonomischen Folgen umfassend bewertet werden. Wir halten daher
am strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip
fest. Aber auch die klassischen und ökologischen Züchtungsverfahren benötigen
mehr Unterstützung. Wir lehnen Patente auf Leben ab, Züchtung von Pflanzen und
Tieren darf durch diese nicht behindert werden.“
Formulierungsvorschlag im Grundsatzprogrammentwurf vom 29.8.20
„Auch wenn die Versprechen der klassischen Gentechnik bis heute nicht eingelöst
sind, so sind alte und neue gentechnische Verfahren doch in der Welt. Unser
Kompass zum Umgang mit ihnen ist wie bei jeder Technologie, die Folgen der
jeweiligen Anwendung für Mensch und Umwelt zu beurteilen. Nicht die Technologie,
sondern ihre Chancen, Risiken und Folgen stehen im Zentrum. Forschung zu neuer
Gentechnik soll ebenso gestärkt werden wie alternative Ansätze, die auf
traditionelle Züchtungsverfahren setzen. Auch bei neuen gentechnischen Verfahren
braucht es Risikoforschung. Wir halten an einem strengen Zulassungsverfahren und
an der europäischen Orientierung am Vorsorgeprinzip fest. Es darf keine Patente
auf den Genpool der Natur geben. Alle Züchtungen von Pflanzen und Tieren sind
unter eine Open-Source-Lizenz zu stellen, die eine Patentierung ausschließt.“
Begründung
Gentechnik in der Agrarproduktion ist - ähnlich wie die Atomenergie - eine in sich höchst risikoträchtige Technologie. Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen sind nicht rückholbar, da die manipulierten Lebewesen sich vermehren und teilweise sogar die manipulierten Gene auf natürliche Populationen übertragen. Dies kann Mensch und Tier gefährden und kann die gesellschaftlich wichtige Bio-Landwirt-schaft durch genetische Verunreinigungen schädigen oder sogar großräumig unmöglich machen.
Es gibt es in Deutschland einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass Gentechnik in Lebensmittel unerwünscht ist. Auch der LPT SH im März 2019 hat sich klar gegen Gentechnik ausgesprochen:
Daher darf die gentechnische Forschung im GRÜNEN Grundsatzprogramm nicht gleichberechtigt neben der Forschung für einen verbesserten ökologischen Ackerbau stehen.
Die Agrarindustrie hat in den 30 Jahren der bisherigen gentechnischen Anwendung bewiesen, dass sie diese Technik nicht zum Segen der Menschheit einsetzt, sondern ausschließlich zur Maximierung ihrer Profite. Ohne grundsätzliche Umstrukturierungen der beteiligten Konzerne sowie des Patent-, Kartell und anderer Rechte gibt es keine Veranlassung, beim Einsatz neuer gentechnischer Verfahren (CRISPR-CAS) in der Landwirtschaft zu erwarten, dass die praktischen Ergebnisse anders aussehen würden als bei der bisherigen „grünen“ Gentechnik.
Es gibt immer wieder Versuche, bei der Bewertung von CRISPR-CAS nur die möglichen segensreichen Ergebnisse in den Vordergrund zu stellen (klimaangepasste Feldfrüchte für eine gerechte Welternährung in kürzester Zeit usw.). Das ist wie die Beurteilung der Atomenergie allein danach, dass am Ende Strom aus der Steckdose kommt – egal welche Risiken die damit verbundene Technik birgt.
Gerade die Technologie der neuen Gentechnik ist das Problem, denn gegen Pflanzen-züchtung an sich ist nichts einzuwenden.
Begründung der Dringlichkeit
Der neue und zur Bearbeitung durch die Bundesdelegiertenkonferenz vorgesehen Entwurf des Grundsatzprogramms ist am 29.8. veröffentlicht worden. Erst nach der Lektüre dieses Textes und nach Rückmeldung einiger Bundesarbeitsgemeinschaften wurde am 30.9. die Dringlichkeit eines Statements zum Entwurf deutlich. Da die BDK im November stattfindet und bis dahin keine KMV mehr zu erwarten ist, müsste der Antrag noch auf der KMV am 11.9.2020 behandelt werden.
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